Ritter Hermann von Spanheim hatte auf seinen Zehntenanteil zu Völkenroth seine Frau Kungunt von Dune gen. von Zolver auf Lebenszeit bewittumt. Nach beider Tod lieh Pfalzgraf Friedrich als der älteste Graf von Sponheim mit Einverständnis des Markgrafen Karl den Zehnten als ein heimgefallenes Lehen an Heinrich von Sternfels.
Das sponheimische Hofgut bestand bis zur Franzosenzeit und war gegen eine Pacht im Bestand verliehen. Ebenso die Völkenrother Lehen, hier war um 1700 eine Teilung in Völkenrother und Leidenecker Lehen erfolgt.
Die 16 Lehen erbrachten jährlich 7 ½ Pfd. Geld und 28 Malter Hafer. Alle Lehengüter zinsten in den Völkenrother Herrenhof. „Folckenrade, Leydeneck und andere dorfere die darzu gehörig sind“. Am Zehnten fiel der Herrschaft 13 Malter Spelz und 40 Malter Hafer zu.
Das Zinsregister führt 16 sponheimische Lehen zu Völkenroth auf, sowie den Dinghof, von dem der Keller in Kastellaun den Futterhafer erhielt. Als Abgaben nennt das Register: Bannweingeld, Fastnachtshuhn, Besthaupt, Backhausgeld und Pfeffergeld.
Der Herrenhof war gegen 8 Malter Hafer, 4 Malter Spelz, 1 Gulden und 3 Weißpfennige verliehen.
Zwischen 1310 und 1438 war also eine Trennung des Grundbesitzes im Raume Völkenroth in Lehengüter und Herrenhof erfolgt.
Belehnten Graf Friedrich von Veldenz und Markgraf Jakob I. von Baden als Grafen zu Sponheim den Ritter Hermann von Spanheim mit einem Teil des Zehnten zu Völkenroth.
Das Amt Kastellaun wird der „Hinteren Grafschaft Sponheim“ mit dem Oberamt Trarbach an der Mosel eingegliedert.